Und wann werden die Kunden befragt?

1.12.2021 – Aus den Bewertungsrichtlinien: „Im Anschluss an die Datenerhebung erfolgen die Stichproben und die Sachverhaltsaufklärung vor Ort. Dabei wird die Plausibilität der Daten und Informationen überprüft.

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Diese Stichprobe dient der Feststellung einer systematischen Arbeit in der Leistungsprüfung und dem Abgleich mit den gewonnenen Erkenntnissen zu den Prozessabläufen und der Aktenlage. Die Prüfung findet in den Geschäftsräumen des Unternehmens statt. Die Gespräche vor Ort dienen auch dazu, die Arbeitsweisen zu hinterfragen und eventuelle Unklarheiten auszuräumen."

Und wann werden die Kunden befragt? Wer prüft, ob eine Ablehnung tatsächlich rechtlich korrekt ist?

Folgende Aussage erschreckt mich: „Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass Versicherte auf Grund eines erhöhten subjektiven Risikos, beispielsweise aufgrund einer schlechten Arbeitsmarktsituation, mehr vorsorgliche oder zumindest grenzwertige Leistungsanträge stellen.” Wenn das nicht voreingenommen ist? Wer hat das wie ermittelt? Die interviewten Versicherer?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Die besten Berufsunfähigkeits-Versicherer in der Leistungspraxis”.

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