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Und der Preis steigt doch

5.12.2018 – Renten- und Krankenversicherungsbeiträge werden teurer, eben weil sich der Preis erhöht. Der Preis ist nicht 18,6 Prozent, sondern XY Euro, siehe Definition "Gabler Wirtschaftslexikon".

Die höheren Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind nicht gleichbedeutend mit einem erhöhtem Leistungsanspruch. Unabhängig davon, wer welchen Anteil zahlt. Da die GRV nach dem Äquivalenzprinzip funktioniert und auch die Bezugsgröße steigt, wird eben nicht ein deutlich höherer Anspruch erworben.

Selbstverständlich kommt es auch auf eine genaue Einzelbetrachtung an.

Fakt ist, dass der Beitrag in der Pflege erneut steigt, und auch die Beitrags-Bemessungsgrenze  in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt. Wobei es in der Tat bei der GKV – durch Umverteilung – zu einer Senkung kommt.

Fazit: Der Preis steigt insgesamt erneut. Und für hier nicht betrachtete Selbstständige steigt er so oder so. Die positiven Begleiterscheinungen, wie beispielsweise ein automatisch erhöhtes Krankengeld oder andere Leistungen in der Pflege sind ebenso Fakt.

Wenn eine neutralere Berichterstattung gewünscht wird, dann sollte doch auch der eigene Beitrag neutral und vor allem fachlich korrekt sein.

Benjamin Westphal

Benjamin-Westphal@gmx.de

zum Leserbrief: „Erhöhung bringt Vorteile für die Versicherten”.

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