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Unabhängigkeit ist sicher beweisbar

10.5.2017 – Der Feststellung „Aktuare sind weitaus abhängiger als Treuhänder, die erst kürzlich unrühmlich ins Gerede kamen” muss widersprochen werden. Es gibt zunächst auch freiberufliche Aktuare, die von keinem einzigen ihrer Kunden abhängig sind.

Verantwortliche Aktuare – und das sind letztlich diejenigen, die die Tarifkalkulation zu verantworten haben – sind gesetzlich nicht weisungsgebunden, damit sie die gesetzlich von ihnen erwartete Funktion wahrnehmen können. Sie können nur vom Aufsichtsrat bestellt und entlassen werden, also nicht vom Vorstand. An ihnen vorbei kann kein Versicherer einen Tarif einführen.

Da alle Tarifkalkulationen auch der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden müssen, kann diese prüfen, ob sie „ordentlich und gewissenhaft” arbeiten und zuverlässig sind. Andernfalls kann sie deren Abberufung verlangen, genau wie auch die von Vorständen, wenn diese unzuverlässig sind.

Da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht auch einer Neubestellung woanders oder als Treuhänder zustimmen muss, wird dies niemand riskieren, der weiter als Verantwortlicher Aktuar oder Treuhänder tätig sein will. Vergleichbar gilt dies auch für Treuhänder.

Ob der betroffene Treuhänder – angeblich zu mehr als 30 Prozent für einen Versicherer tätig gewesen – deshalb abhängig wäre, wurde bisher nur grundsätzlich bestritten. Aufgrund der Vielzahl Versicherer, für die dieser Treuhänder tätig war, kann er aber unmöglich mehr als 30 Prozent von einem Versicherer honoriert worden sein. Das ist, wenn erforderlich, ganz sicher auch beweisbar.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Es gibt Auffälligkeiten im Ergebnis”.

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Aktuar · Private Krankenversicherung
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