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Unabhängige Makler nicht für diese Fehlentwicklungen „bezahlen” lassen

9.4.2020 – Dass es großen Finanzvertrieben immer noch gelingt, durch ihre als Seminare/ Kurse/ Bildungsveranstaltungen getarnten Werbemaßnahmen Zugriff auf Studierende zu bekommen, ist ein Skandal für sich. Hier stellt sich die berechtigte Frage danach, was die Universitäten beziehungsweise deren Professoren eigentlich selbst davon haben?

Insofern unterstütze ich Frau Langenbergs Forderung nach Beendigung dieser Neukundenwerbung. Dass aber dabei gerade die unabhängigen Maklerinnen und Makler für diese Fehlentwicklungen „bezahlen” sollen, indem der Provisionsverkauf in einen Topf mit fragwürdigen Werbemaßnahmen großer Vertriebe und Versicherungs-Gesellschaften geworfen wird, ist im Hinblick auf den Verbraucherschutz ebenso kontraproduktiv, wie die Annahme, dass sogenannte „einfache” Versicherungsprodukte doch sehr gut über die Internetportale – und zwar ohne Beratung – verkauft werden können.

Richtig bleibt, dass gute Beratung ihren Preis hat. Richtig ist aber auch, dass junge Studierende für Beratungshonorare gar kein Geld haben. Und die ausschließlich dem Kundenwohl verpflichteten Maklerinnen und Makler haben nicht die Finanzkraft, die verdienten Honorare über jahrelange Ratenzahlung vorzufinanzieren.

Auch Frau Langenbergs Vergleich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Strukturvertrieben in einen Topf zu werfen mit den zigtausenden engagierten Maklerinnen und Maklern, die eben keinem Umsatzzwang oder Umsatzgruppendruck unterliegen, ist falsch. Die Art der Bezahlung einer Dienstleistung sagt nichts über deren Qualität aus.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „„Unis sollten nicht das Wohnzimmer von MLP sein“”.

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Ausbildung · Mitarbeiter · Verbraucherschutz
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