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Überschussbeteiligung bei der Debeka fraglich

3.1.2003 – Mit Interesse habe ich Ihren Bericht gelesen. Eins verwundert mich immer wieder. Die Debeka Versicherung wird in letzter Zeit immer wieder als Spitzenreiter hervorgehoben. Meiner Meinung nach zu Unrecht.

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht in der Satzung des Konzerns, dass die Überschussbeteiligung auf zwei Jahre festgelegt wird. Selbst wenn die Debeka wollte, könnte sie die Überschussbeteiligung nicht bis 2004 senken.

Da aber auch ein Konzern wie die Debeka nicht „wie von einem anderen Stern wirtschaftet“, als vielmehr auch nur mit Wasser kocht, sehe ich folgenden Punkt als bedenklich:In der Annahme, die Recherchen der verschiedensten Blätter seien richtig, wird es vermehrt Kunden zur Debeka ziehen, die dann dort auch eine Altersvorsorge abschließen.

Ab dem Jahr 2004, wenn die Debeka aller Voraussicht nach den Kursverlusten der Vergangenheit Tribut zahlen wird und kann, fallen diese Kunden doppelt auf die Nase, da Sie bei einem Konzern unterzeichnet haben, der zum Beispiel in einem Jahr 2003 mehr Überschussbeteiligung ausgezahlt hat, als er erwirtschaftet hat.

Das wird sich auf die Überschussbeteiligung der künftigen Jahre auch auswirken. Auch wenn die Debeka in der Vergangenheit immer in der Spitzengruppe der Überschussbeteiligungen gelegen hat.

Die momentane Alleinstellungssituation des Debeka-Konzerns geht nicht auf eine überragende Anlagepolitik zurück als vielmehr auf einen Punkt in der Satzung, der bisher noch nie eine solche Rolle gespielt hat wie in dieser wirtschaftlich desolaten Zeit.

Stefan Groß

stefan.gross@conventus-versicherungsmakler.de

 

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Berufsunfähigkeit · Überschussbeteiligung · Versicherungsmakler
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