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Überhöhtes Anspruchsdenken führt zu Enttäuschungen

10.8.2020 – Hätte doch..., ja, hätte doch der Berater beim Verkauf der Policen klar gemacht, das eine „Berufsunfähigkeitsrente” lediglich der Sicherung der Existenz dienen soll und kann.

Ob überhaupt Mehrverdienste und „Aufstiege” im alten Beruf auch genutzt worden wären, kann doch niemand beurteilen. Wie immer im Leben: Überhöhtes Anspruchsdenken führt fast immer zu Enttäuschungen!

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Wann die BU-Versicherung nach einer Umschulung zahlt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Verkauf
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