Tausende von Beispielen für erhebliche Leistungsunterschiede

4.6.2020 – Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass die Versicherungs-Bedingungen das A & O sind. Es nutzt dem einzelnen Versicherungsnehmer nichts, wenn er auf den Besten, den Testsieger oder preiswerten Versicherer setzt und damit annimmt, er ist im Schadensfall richtig versichert.

Alleine bei der Mitwirkung von Vorerkrankungen, Vorschädigungen gibt es sehr unterschiedliche Varianten bei den Versicherern. Der eine schränkt seine Leistung bei maximal 40 Prozent ein, der andere bei 50 Prozent und es gibt auch Anbieter, die zu 100 Prozent leisten.

Wird in einem Test nur die lapidare Frage gestellt, ob Vorerkrankungen mit berücksichtigt werden, kann jeder Anbieter erst einmal die Frage mit „ja” beantworten, wenn er hier bedingt leisten will. Nur in welcher Höhe, das ist die Frage.

Spätestens im Schadensfall wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt, dass die Leistungen unter Umständen sehr eingeschränkt sind. Kann sich der Versicherungsnehmer dann auf einen Test oder eine Bewertung berufen? Nein! Vertrag ist Vertrag. Und es gibt tausende von Beispielen, bei denen es erhebliche Leistungsunterschiede gibt. Also sind Auslobungen und Tests sehr kritisch zu betrachten

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Unfallversicherer will alterstypischen Verschleiß anrechnen”.

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