Tatsächlicher Grad der Abhängigkeit wird nicht wirklich wiedergeben

11.8.2020 – Die zur Einkommensquelle für den eigenen Lebensunterhalt gestellte Frage im Mikrozensus kann den tatsächlichen Grad der Abhängigkeit von Frauen vom Einkommen des Ehemannes nicht wirklich wiedergeben. Denn es wird dort nur nach Geld-Einkunftsquellen für den eigenen Lebensunterhalt gefragt.

So etwas wie Sachleistungen – also etwa unentgeltliches Wohnen und freie Verpflegung – sind hier im Fragebogen als Quelle des Lebensunterhalts gar nicht erfasst. Auch die Einladung zum gemeinsamen Urlaub oder Geschenke nicht, auch nicht die Mitnutzung des Kfz des Ehegatten. Ebenso nicht Stromverbrauch, Wasser, Heizung und Telefonnutzung und Mitnutzung des Mobiliars, wenn dafür selbst nichts gezahlt wird.

Es ist für den Ausfüller des Fragebogens des Mikrozensus absolut fernliegend, dass solche unentgeltlichen Entnahmen von Nutzungen dort als (Geld)quelle des Unterhalts zu berücksichtigen wären, denn solches ist dort in keiner Weise aufgeführt. Darauf, dass Haushaltsgeld für die Einkäufe zur Bedarfsdeckung der Familie als Ganzes zu einem geringen Teil auch dem eigenen Lebensunterhalt dienen könnte, muss man bei Beantwortung des Fragebogens auch erst einmal kommen.

So bleibt oft nur der höchst-persönliche Bedarf, für den ein geringes Taschengeld reicht. Wenn dies also aus einem Minijob finanziert wird, kann oder muss im Fragebogen angegeben werden, dass der Unterhalt aus eigenem Einkommen finanziert wird. Daraus auf vermehrte finanzielle Unabhängigkeit zu schließen ist sehr gewagt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die Haupteinkommensquellen der Bundesbürger”.

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Heizung · Private Krankenversicherung
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