22.7.2019 – Tatsache ist: Die Rentenformel für die monatliche gesetzliche Rente brutto (persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert für Altersrenten) ist rechnerisch nicht schwieriger als die Rentenformel für die monatliche private Rente brutto (1/10000 des Vertragsguthabens x Rentenfaktor). Sie ist gesetzlich auch nicht beliebig veränderbar.
Da es ein gesetzliches Rentensenkungsverbot gemäß § 64 SGB VI gibt, kann der aktuelle Rentenwert nie sinken und ist somit garantiert. Eine Rentenkürzung im Sinne einer Kürzung der gesetzlichen Rente brutto in Euro kann es somit gar nicht geben.
Gekürzt werden kann nur das Rentenniveau, wenn die Renten geringer steigen als die Löhne. In den letzten Jahren blieb es trotz oder wegen Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors allerdings stabil oder stieg sogar leicht. Spätestens nach Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand wird das Rentenniveau aber deutlich sinken.
Dass bei den privaten und betrieblichen Renten nur ein Zinseszinsrisiko bestehen soll, klingt angesichts einer andauernden Niedrig- und Nullzinsphase höchst merkwürdig. Wenn es keine Zinsen mehr gibt, ist auch der Zinseszins abgeschafft.
Werner Siepe
zum Leserbrief: „Keine Sicherheit bei der gesetzlichen Rente”.
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