Tarifwechsel-Recht ist ein Erfolgsmodell der PKV

16.12.2019 – „Die Durchschnittszahlen des WIP geben die Realität nicht adäquat wieder, da immer wieder neue Tarife aufgelegt werden, die in den ersten Jahren mit keinen oder geringen Kostensteigerungen glänzen und möglicherweise auch aus vertrieblichen Gründen von vornherein viel zu optimistisch kalkuliert sind.”

Auch die Möglichkeit der PKV, statt gestiegener Alt-Tarife neue günstigere Tarife abzuschließen ist doch Realität und ein Erfolg der PKV. Dabei ist Unterkalkulation gesetzlich verboten – spätere Anpassungen deshalb müsste laut Gesetz der Versicherer selbst bezahlen und darf sie nicht als Beitragserhöhung an die Versicherten weiter geben. Bei Klagen deshalb wurde gerichtlich noch nie eine Unterkalkulation festgestellt, aufgrund der dem Gerichtssachverständigen vorgelegten kompletten Berechnungsgrundlagen.

Selbstverständlich spielen auch die Tarifwechsel von teurer gewordenen Tarifen in günstigere inklusive Erhöhung des Selbstbehaltes oder Verzicht auf Wahlleistungen bei der hier vermeldeten günstigen Beitragsentwicklung pro Kopf in der PKV eine Rolle. Auch dies aber mit Recht, denn auch die Möglichkeit, von zu teuer gewordenen Tarifen in günstigere zu wechseln, und später wenn diese auch teurer wurden, in nochmals günstigere, ist ein Erfolgsmodell der PKV.

Die günstige Beitragsentwicklung pro Kopf in der PKV zeigt also, wie die Versicherten individuell einen Versicherungsschutz zusammenstellen und ändern können, der ihrem Bedarf und ihrer Zahlungsbereitschaft gerecht wird.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Die Durchschnittszahlen geben die Realität nicht adäquat wieder”.

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Beitragsanpassung · Private Krankenversicherung
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