Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

9.3.2018 – Sehr gut, da hat es mal wieder einen selbsternannten „Hilfssheriff“ voll erwischt.

WERBUNG

Eigentlich müsste der „Spurwechsler“ auch noch eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr kassieren. Denn aus der Situation heraus kann man davon ausgehen, das der Spurwechsel nur erfolgte, um den auf der linken Spur Fahrenden zu maßregeln.

Nils Fischer

nils.fischer@swisslife-select.de

zum Artikel: „Neues Urteil zur Richtgeschwindigkeit”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe