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Steuerstundungseffekte alleine reichen wohl kaum

10.1.2019 – Es geht bei Riester gerade um die Geringverdiener, für die sich die Zulagen tatsächlich lohnen. Die Steuerersparnis bringt hingegen beim Durchschnittsverdiener zunächst einmal weniger als 35 Prozent gemäß Grenzsteuersatz, weil ja zunächst vom Bruttoeinkommen auch noch die Krankenversicherung und großteils die gesetzliche Rentenversicherung beim zu versteuernden Einkommen abzuziehen ist.

Beim Alleinstehenden ergeben sich dann eher knapp über 30 Prozent, beim Verheirateten eher unter 30 Prozent Grenzsteuersatz, der bei Riester eingespart werden kann. Hingegen ist dies großteils nur eine Steuerstundung, denn im Rentenalter ist auch die Riester-Rente zum Grenzsteuersatz zu versteuern. Dieser erreicht beim Durchschnittsverdiener, der vielleicht noch eine Betriebsrente hat, wenn er insgesamt den Lebensstandard knapp hält, beim Verheirateten leicht 20 Prozent, beim Alleinstehenden – etwa auch wegen Scheidung oder Verwitwung – bis zu 30 Prozent.

Verheiratete Riester-Sparer mit Durchschnittseinkommen zahlen somit infolge der Steuerstundung sogar sehr wahrscheinlich drauf – der Steuereffekt bewirkt gerade das Gegenteil, als dass er die Riester-Rente lohnend macht. Bei den Übrigen ist es hingegen fraglich, inwieweit man am Ende sagen kann, die Steuerstundung habe sich eventuell nur sehr marginal renditeerhöhend ausgewirkt.

Dafür, dass etwas, was man ohne Steuerförderung gar nicht als lohnend erachtet, zu etwas würde, das sich wirklich lohnt, werden die Steuerstundungseffekte alleine wohl kaum reichen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Der eigentliche Vorteil der Riester-Rente wird verkannt”.

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