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Steilvorlage für die nächste Klage gegeben

12.4.2019 – Damit hat das Bundessozialgericht die Steilvorlage für die nächste Klage gegeben: pauschalbesteuerte Direktversicherungs-Beiträge, die vom Arbeitnehmer nicht aus einer Sonderzahlung finanziert wurden.

Hier sind Beiträge und Leistungen nicht von der Sozialversicherung befreit und nach dem Bundessozialgericht somit ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz.

Oder kommt es bei der Sozialversicherungs-Pflicht nur darauf an, was die Intension der Legislativen war? Dann ist meines Erachtens der Willkür Tür und Tor geöffnet und wir können unser Grundgesetz langsam auch zu den Akten legen.

Hans Hauser

Hans_Hauser@gmx.de

zum Artikel: „Streit um Krankenversicherungs-Beiträge auf Betriebsrenten”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Sozialversicherung
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