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Stärkung der Honorarberatung als erklärtes Ziel

28.5.2019 – Den Gesetzgeber wird die Aussicht, dass die Beratungsqualität bei geringeren Provisionen schlechter wird, nicht schrecken. Vielmehr ist sein Ausgangspunkt wohl, dass die Beratungsqualität ohnehin üblicherweise schon nur so hoch ist, wie das Gesetz es gerade noch erlaubt. Dafür ist dann die Grenze von 2,5 Prozent der Beitragssumme gedacht. Bei besserer Qualität soll es ja dann bis zu vier Prozent geben dürfen.

Bei schlechterer Qualität wird indes nicht mal von den 2,5 Prozent viel verbleiben. Denn bei frühzeitigem Storno in den ersten fünf Jahren ist die Provision anteilig zurückzuzahlen, und auch die in die 2,5 Prozent bereits einzurechnenden laufenden Bestandsprovisionen entfallen für die Zukunft. Und bei Schlechtberatung wird ja auch noch für den Schaden gehaftet.

Dass die Politik die Provisionsberatung auf diese Weise möglichst weitgehend beseitigen will, ohne sie verbieten zu müssen, erscheint doch im Bereich des Möglichen. Die Stärkung der Honorarberatung als erklärtes Ziel wird damit doch auch gefördert.

Vor 20 Jahren meinte ein Präsident der damaligen Versicherungsaufsicht „Wenn es die Strukturvertriebe nicht mehr gibt, wird auch die Beratung besser!” Mancher Politiker könnte über die Provisionsberatung im Ganzen ähnlich denken. Immerhin aber verdanken die Politiker den Versicherungs-Vermittlern, dass sie nicht selbst im Rang des Ansehens an letzter Stelle stehen, noch weit abgeschlagen sogar nach Steuerbeamten und Gewerkschafts-Funktionären, knapp unter Managern.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Firmengebundenen Außendienst mit ordentlichen Festgehältern beschäftigen”.

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