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Spitzfindigkeit muss nicht zielführend sein

17.9.2021 – Frage: War der Steuerschuldner dann „nur“ indirekt in der Kirche? Dass eine juristische Begründung schlüssig sein kann, wird nicht angezweifelt. Indessen zeigt die „Lebenswirklichkeit“, dass Spitzfindigkeit nicht zielführend sein muss. Merke: Die Kirche hat immer einen „großen Magen“!

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Kirchensteuer ist nicht immer abzugsfähig”.

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