WERBUNG

Sorgfaltspflicht der Gebäudeeigentümer wird ad absurdum geführt

17.4.2019 – Ein super Urteil für alle Versicherungsvermittler. Andererseits wird die Sorgfaltspflicht der Gebäudeeigentümer ad absurdum geführt. Während das Fahrzeug dieser Personengruppe alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) muss, lassen viele Gebäudeeigentümer die besagten Fugen einfach verrotten.

Aber bei der HU, da sind sie im Rahmen der Frist. Weil ja Sanktionen drohen. Diese Sanktionen auf Grund mangelnder Sorgfaltspflicht bei Dehnungsfugen müsste explizit in den Bedingungen verankert werden.

Ich weiß nur nicht wie. Aber dafür gibt's ja ganz schlaue Leute bei den Versicherungsgesellschaften. Das sind die, die die bisheringen Schäden (siehe OLG Naumburg) abgelehnt haben.

Gerhard Göddecke

rg@gkz-online.de

zum Artikel: „Wann Schäden durch defekte Fliesen versichert sind”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Auch die Folgen unsachgemäßen Heimwerkens sind versichert. mehr ...

Erwin Daffner - Einige Versicherer erkennen hier keinen bestimmungswidrigen Wassereintritt. mehr ...

Erwin Daffner - Es geht nicht um die Instandhaltung des Gebäudes. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsvermittler
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe