17.4.2019 – Ein super Urteil für alle Versicherungsvermittler. Andererseits wird die Sorgfaltspflicht der Gebäudeeigentümer ad absurdum geführt. Während das Fahrzeug dieser Personengruppe alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) muss, lassen viele Gebäudeeigentümer die besagten Fugen einfach verrotten.
Aber bei der HU, da sind sie im Rahmen der Frist. Weil ja Sanktionen drohen. Diese Sanktionen auf Grund mangelnder Sorgfaltspflicht bei Dehnungsfugen müsste explizit in den Bedingungen verankert werden.
Ich weiß nur nicht wie. Aber dafür gibt's ja ganz schlaue Leute bei den Versicherungsgesellschaften. Das sind die, die die bisheringen Schäden (siehe OLG Naumburg) abgelehnt haben.
Gerhard Göddecke
zum Artikel: „Wann Schäden durch defekte Fliesen versichert sind”.
+Peter Schramm - Auch die Folgen unsachgemäßen Heimwerkens sind versichert. mehr ...
Erwin Daffner - Einige Versicherer erkennen hier keinen bestimmungswidrigen Wassereintritt. mehr ...
Erwin Daffner - Es geht nicht um die Instandhaltung des Gebäudes. mehr ...
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