18.9.2019 – Es ist ein großer Unterschied, wenn Tarife im Sachgeschäft (Rechtsschutz, Wohngebäude, Hausrat usw.) saniert werden müssen. Bedauerlich, jedoch zugunsten der Versichertengemeinschaft üblich.
Ganz anders bei biometrischen Risiken wie der BU. 25 Jahre gezahlt, Gesundheit im Eimer und dann gekündigt.
Nun aber zum Vertragspartner, den man 25 Jahren kennt und die Leistung nun einfordert. Pustekuchen: Wir haben den Tarif soeben sanieren müssen, was werden die Leute auch berufsunfähig, können ja woanders hingehen, wenn sie noch gesund sind.
Was regen Sie armes Würstchen sich auf? Denken Sie etwa so ein Vertrag hält alles aus? Denken Sie nur mal an einen Vulkanausbruch, der die Versicherungszentrale trifft, oder, was wollen Sie mit ihrem Vertrag überhaupt, wenn die Erde untergeht? Das hätte Ihnen bereits vor der ersten Beitragszahlung klar sein müssen – Dummerchen! Tja, so kann man es auch darstellen. Dann macht Versichern Freude!
Thomas Oelmann
zum Leserbrief: „Versicherer werden nicht auf ihr Kündigungsrecht verzichten”.
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