So funktioniert Wettbewerb, auch unter Maklern

26.3.2021 – Genau so sollte es aber doch sein, dass auch Makler untereinander im Wettbewerb stehen. Wer dann für eine geringere Prämie ein gleich gutes oder gar besseres Angebot vermittelt, kommt zum Zuge und hat seine Courtage verdient. So funktioniert Wettbewerb, auch unter Maklern.

Wäre nur ein einziger Makler beauftragt, so könnte der in der Tat auf die Idee kommen, mit Versicherern nicht allzu hart zu verhandeln, zumal er sich damit auch selbst schadet. Noch schlimmer, wenn es etwa Absprachen unter Maklern gäbe, von womöglich gar kartellrechtlicher Bedeutung. Die es ja bei Versicherern – außer in erlaubten Grenzen, etwa über Gemeinschafts-Statistiken zu Schadenerfahrungen oder unverbindliche Musterbedingungen – hoffentlich nicht gibt.

Alternativen auch ohne jede regulatorische Hürde gibt es zahlreich, etwa schon zur Arzthaftung oder zur Deckung von Krankheitskosten. Sobald gegenseitige Hilfe im Schadenfall zugesagt wird, ohne dass ein bestimmter gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch darauf eingeräumt ist, handelt es sich um eine sogenannte Unterstützungskasse, organisiert etwa als Stiftung oder als Verein.

Solche Unterstützungskassen fallen gar nicht erst unter das Versicherungs-Aufsichtsgesetz. Und manche Unterstützungskasse ist sogar von Maklern initiiert und gegebenenfalls selbst verwaltet – der dann daran auch – unter Ausschluss der Makler-Konkurrenz – gut verdienen kann. Sogar durch für die Unterstützungskasse abgeschlossene Rückdeckungs-Versicherungen nur für Großschadenfälle.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Makler sollten vor der eigenen Haustür kehren”.

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