5.8.2020 – So einfach geht Kostenverschiebung in der Versicherungswirtschaft dann doch nicht Nur weil ein PKV-Unternehmen keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, heißt das nicht, dass der Aufwand für Vertragsverwaltung nicht anfällt.
Gemäß Rechnungslegungs-Vorschriften sind die Aufwände verursachungsgerecht zuzuordnen. Wenn also eine andere Gesellschaft VerwaltungsDienstleistungen für ein PKV-Unternehmen erbringt, ist der Dienstleister dafür zu vergüten und die entsprechenden Aufwände sind damit in der Betriebskostenquote des PKV-Unternehmen enthalten.
Es gibt natürlich etwas Gestaltungsspielraum, dieser ist aber sehr begrenzt durch Gesetze und insbesondere der RechVersV sowie der Abschlussprüfung.
Jörg Hodann
zum Leserbrief: „Kosten werden konzernintern hin und her geschoben”.
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