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Situation der Lebensversicherer ist weit besser

17.1.2020 – Alle diese Möglichkeiten sichern das Weiterbestehen der Lebensversicherer ab, indem sie eine Insolvenz vermeiden. Notfalls können die Garantieleistungen an das vorhandene Vermögen mit Zustimmung der Versicherungsaufsicht angepasst werden.

Zum Glück aber ist die Situation der Lebensversicherer weit besser: So müssen stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere nicht aufgelöst oder ausgeschüttet werden, wenn sie den Sicherungsbedarf für die auf 15 Jahre unverändert fortgeschriebene Niedrigzinsphase nicht übersteigen.

Und auf Überschüsse aus Zinsen, Risiko oder Kosten müssen keinesfalls zu bis zu 90 Prozent an die Versicherten ausgeschüttet werden, sondern können auch vorab für die Finanzierung der Garantieleistungen verwendet werden. So stehen auch diese und nicht nur das Kapitalanlageergebnis zur Finanzierung der Garantiezinsen und für die Zinszusatzreserve zur Verfügung.

Es muss also schon viel passieren, damit ein Lebensversicherer die Garantieleistungen nicht mehr erfüllen kann und sie deshalb etwas absenken muss. Dann gibt es maßvolle Lösungen mit Bafin-Hilfe oder den Verkauf der Bestände an einen finanzstarken Investor, der für die Garantien und notfalls nur diese einsteht. Garantien sind jedenfalls sicher, gegebenenfalls nach Absenkung.

Jeder neue Vertrag mit nur noch geringen oder keinen Garantien sichert den Lebensversicherer weiter ab und verbessert seine Situation. Provisionen hierfür sind also gut angelegt, zumal sie vom neuen Versicherten selbst finanziert werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „BdV: Lebensversicherungsbranche ist endgültig am Ende”.

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