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Sinnvolle Maßnahme, um deren Beitragsbasis zu stärken

5.9.2018 – Um die vom Verfassungsgericht beanstandete Ungleichbehandlung bei der (vollen) Besteuerung von Beamtenpensionen und der lediglich geringen Ertragsanteils-Besteuerung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen, hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, dass künftig auch die gesetzlichen Renten voll versteuert werden, nach einer Übergangszeit.

Ebenso kann auch auf das Verfassungsgerichts-Urteil, das in der Verbeitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV und SPV) von Renten aus nach Ausscheiden aus dem Betrieb selbst gezahlten Beiträgen in Pensionskassen gegenüber der Behandlung von privaten Rentenversicherungen eine unzulässige Ungleichbehandlung sieht, reagiert werden.

Indem nämlich im Sinne der geforderten Gleichbehandlung auch die Renten aus privaten Rentenversicherungen der Beitragspflicht in GKV und SPV unterworfen werden. Genau wie dies heute schon bei allen freiwillig versicherten Rentnern der Fall ist, die keinen Anspruch auf Zugang zur Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben.

Angesichts der Auswirkungen der demografischen Entwicklung mit Zunahme des Rentneranteils in Bevölkerung und GKV/SPV wäre dies eine sinnvolle Maßnahme, um deren Beitragsbasis zu stärken, die Beitragssätze zu stabilisieren und sie demografiefester zu machen. Die Feststellungen des Verfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung wären Anlass zu solchem Schritt zu mehr Gerechtigkeit und besonders Generationengerechtigkeit.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Verfassungsgericht befreit Betriebsrentner von der GKV-Pflicht”.

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