Sinn und Zweck der eigenen Aufgabe nicht verstanden

8.12.2021 – Nicht nur in unserer Branche sind wir von teilweise absurden Datenschutzregeln betroffen. Und jetzt hat jemand einen nachvollziehbaren Grund, dass seine Daten adäquat behandelt werden und der zuständige Datenschutzbeauftragte in Hessen verweigert die Arbeit – also genau dann, wenn es wirklich sinnvoll und nötig ist. Diese Person hat den Sinn und Zweck der eigenen Aufgabe offenbar nicht verstanden.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Artikel: „Rechtswidriger Schufa-Eintrag nach Zahlungsschwierigkeiten”.

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