WERBUNG

Sind die Richter am Sozialgericht nun auch Verfassungsrichter?

11.7.2018 – Ich frage mich, wer diesem Gericht noch den Titel „Sozial”-Gericht geben möchte. Die Richter räumten zwar ein, dass der Begriff der „vollständigen Geschäftsaufgabe“ im Gesetz zur abschlagfreien Rente ab 63 nicht näher umschrieben ist. Anstatt nun festzustellen, dass das Gesetz hier Erklärungslücken hat, maßen sich die Richter an, zu entscheiden, was verfassungsrechtlich angeblich „keine Bedenken” auslöst.

Sind die Richter am Sozialgericht nun auch Verfassungsrichter? Ich kann nur hoffen, dass sich ein Kläger findet, hier die Verfassungsmäßigkeit einzuklagen.

Es entspricht weder dem gesunden Menschenverstand, noch den sozialen Erfordernissen, wenn sogenannte „Zweigstellenschließungs-Opfer” derart benachteiligt werden. Hier wir die Möglichkeit zum „Missbrauch” durch die Arbeitnehmer unterstellt – welch ein Hohn für Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit vor Frühverrentung nicht selbst verursacht haben.

Wir leben in einer Zeit der (auch internationalen) Fusionen. Wenn in beherrschenden Branchen zur Rettung der Aktionsrenditen und Management-Bonifikationen die Schließung von „Zweigstellen” entschieden wird, werden bald alle kurz vor der Verrentung stehenden Arbeitslosen Rentenabschläge hinnehmen müssen, wohingegen Aktionäre ihre Gewinne erhöhen.

Wer betreibt hier Missbrauch zulasten der Arbeitnehmer? Ein Skandal in einem angeblichen Sozialstaat. Wer hat hier mal wieder bei der Gesetzgebung die Stärkung der abhängig Beschäftigten (bewusst?) „vergessen”?

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Wenn vier Monate zur Rente ab 63 fehlen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Nicola Kerler - Betriebsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmern ab 60 verbieten. mehr ...

Dr. Daniel Sodenkamp - Im eigenen Betrieb beginnen. mehr ...

Nicola Kerler - Junge Unerfahrene haben die besseren Chancen. mehr ...

Rainer Weckbacher - Bei Schließungen von Niederlassungen geht nichts ohne Interessenausgleich . mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe