Siegt doch noch die Vernunft?

23.6.2008 – Das Münchener Urteil stellte im Grunde genommen doch die gelebte Praxis der letzten 50 Jahre auf den Kopf. Insofern bleibt nur zu hoffen, dass mit dem Siegburger Urteil wieder die Vernunft einkehrt. Irgendwer muss die Beratungs- und Vermittlungsleistung zu Lebzeiten der Vermittler bezahlen.

Angesichts des demografischen Problems in der Vermittlerschaft, der noch drastischer sich in fehlendem Nachwuchs auswirkt als in anderen Bereichen, sollte dazu führen, dass es für den Vermittler auch über 50 noch Sinn macht, in der betrieblichen Altersversorgung zu beraten und zu vermitteln.

Finanzierungsmodelle – machen wir uns nichts vor – müssen auch von irgendwem bezahlt werden. Entweder vom Kunden oder vom Vermittler. Davon ausgehend, dass betriebliche Altersversorgung nicht für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen wird, sollte die Zillmerung in letzter Konsequenz nicht der entscheidende Hinderungsfaktor sein.

Ralf Hammann

hara.riedstadt@t-online.de

zum Artikel: „Juristische Wiederbelebung gezillmerter bAV-Verträge?”.

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Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung
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