WERBUNG

Sicherlich herrschte schon ein längerer Nachbarschaftsstreit

1.2.2018 – Auch eine Richterentscheidung, die nicht ganz verständlich ist. Wenn ein Baum/Ast 1,5 Meter in mein Grundstück ragt und dieser Besitzer mir ein Carport zum Schutze verwehrt, dann entsorge ich den in mein Grundstück hängenden Ast, ohne den Nachbarn daraufhinzuweisen. In dem geschilderten Fall herscht sicherlich schon ein längerer Nachbarschaftsstreit, nur so ist diese Unvernunft zu verstehen.

Michael Buko

buko@ubv-finanz.de

zum Artikel: „Folgenreicher Walnuss-Einschlag”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe