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Seit 2002 haben fast alle Versicherer eine andere Definition in den Bedingungen stehen

20.12.2022 – Dieser Artikel ist verwirrend, da seit circa 2002 fast alle Versicherer die Definition „für voraussichtlich sechs Monate” in den Bedingungen stehen haben.

Vielleicht sollte man erwähnen, um welchen Vertrag es sich handelt beziehungsweise von welchem Jahr der Vertrag stammt. Bis 2001/2002 haben durchaus noch einige Versicherer den Begriff „dauerhafte Berufsunfähigkeit” in ihren Bedingungen.

Sonst würde dieser Artikel wieder das Vorurteil nähren, dass, wenn man berufsunfähig wäre, doch keine Rente vom Versicherer bekommt. Auch wenn ich schon mehrere bewilligte Leistungsbeispiele, auch für einen begrenzten Zeitraum, in meinem Kundenstamm habe.

Stefan Reinhard

stefan.reinhard@formaxx.ag

zum Artikel: „Keine Berufsunfähigkeit trotz schwerer Erkrankung?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Rente
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