Seinen Arbeitsplatz nicht durch eine Schadensersatzklage aufs Spiel setzen

22.4.2022 – Immerhin bekommt die Klägerin die Kosten für die geplatzte Hochzeitsfeier ersetzt, wird dafür wohl aber in Kürze kein Einkommen mehr beziehen. Wer den Arbeitgeber einmal verklagt, hat anschließend erfahrungsgemäß nichts mehr zu lachen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man so unwissend sein kann und seinen Arbeitsplatz durch eine Schadensersatzklage aufs Spiel setzt, wenn sonst alles passt.

Ich finde das Urteil auf jeden Fall gut, auch Arbeitgeber sollten ihre Pflichten einhalten, schließlich drohte Arbeitnehmern bei Corona-Regelverstößen vor Kurzem noch die fristlose Kündigung. Dennoch warne ich generell davor, als Arbeitnehmer die Gerichte in Anspruch zu nehmen und etwas durchzusetzen, bevor man eine neue Anstellung in Aussicht hat. Ansonsten sollte man sich warm anziehen, egal ob man im Recht ist und Recht bekommt oder nicht. Und wenn nicht, ist man dazu noch der doppelt Gelackmeierte.

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Corona – wann ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG