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Schwer nachvollziehbar

27.4.2004 – Erwünscht - aber besteuert oder steuerfrei - aber verboten? Es bedarf offensichtlich schon erheblicher gedanklicher Verrenkungen, um die neuesten politischen und juristischen Kunststücke nachvollziehen zu können.

Während inzwischen sogar der Staat von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung spricht, sollen Lebensversicherungen zukünftig besteuert werden. Gleichzeitig ist die ausgehandelte Provisionsabgabe für den Kunden steuerfrei - während der Vermittler mit einem Bußgeld des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen verbotener Provisionsabgabe rechnen darf - so dokumentiert im Jahresbericht 2001 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Frage: Sind "Einkünfte aus Kapitalverbrechen" eigentlich auch steuerfrei?

Matthias Helberg

m.helberg@risk-explorer.de

zum Artikel:„Provisionsabgabe als Kundenrabatt

 

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