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Schrittweise weitere Kreise aus der Eigenverantwortung herausnehmen

5.9.2017 – „Die GKV steht für sozialstaatlich begründete Solidarität, die PKV für Privatautonomie und Eigenverantwortung. Die Zukunft der Krankenversicherung in Deutschland liegt in der systemimmanenten, problemorientierten Fortentwicklung beider Zweige”.

Fortentwicklung kann auch bedeuten, schrittweise weitere Kreise aus der Eigenverantwortung herauszunehmen und in die sozialstaatliche Solidarität zu überführen. So wurden Mitte der 1970er Jahre die Landwirte von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die soziale Krankenversicherung überführt, später wurde Künstlern und Publizisten dies ermöglicht. Dazu kamen Erhöhungen der Versicherungspflicht-Grenze, die zunehmend viele Angestellten zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingt.

Einzelne Gruppen wie etwa Solo-Selbstständige mit Einkommen bis zur Versicherungspflicht-Grenze könnten – das würden viele sogar als sinnvoll erachten – ebenso in die GKV überführt werden wie seinerzeit die Landwirte. Und den Beamten könnte – Land für Land und irgendwann auch beim Bund – freigestellt werden, mit Arbeitgeberzuschuss in die GKV zu gehen.

Solange der PKV noch ein weiter reduzierter Kernbereich zur Betätigung verbleibt, darf es der Gesetzgeber so gestalten. Dazu kommt eine zunehmende Konkurrenz durch als freie Solidargemeinschaften gestaltete Kranken-Unterstützungskassen, die über den Mindestumfang abdeckende Rückdeckungs-Versicherungen auch im Ausland den erforderlichen Rechtsanspruch auf entsprechende Leistungen im Krankheitsfall bieten und freiwillig mehr als dies abdecken dürfen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „„Einheitsversicherung nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“”.

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