Schräges Urteil

16.3.2021 – Unsere Richter bestätigen leider immer wieder ihre „Weltfremdheit”. Was für ein Urteil. Dass im „Leistungsfall”, bei dem ja die volle Summe zur Auszahlung käme, nur der Schonbetrag zur Verfügung stehen würde, das ergibt ja noch einen Sinn, aber dieses Urteil ist schon schräg.

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Privatinsolvenz gefährdet Sterbegeldversicherung”.

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