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Schon im Bereich „Vorsatz”

29.11.2018 – Ich weiß gar nicht, ob die Auswirkung dieser Konsequenz jedem bewusst ist. In einer Tempo-30-Zone ist man mit gemessenen 43 Stundenkilometern nach Toleranzabzug schon im Bereich „Vorsatz”.

Wenn es zu einem Unfall kommt, kann das gravierende Auswirkungen bis hin zur Existenzgefährdung haben, denn welche Leistungen erbringen die Versicherer bei Vorsatz? In der Kaskoversicherung keine und in der Haftpflicht wird Regress zum Thema. Vielleicht ein guter Grund mehr, die Geschwindigkeit dort besonders genau im Blick zu behalten.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Artikel: „Kein Herz für Raser”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Rainer Weckbacher - Der Unfall selbst müsste dann vorsätzlich verursacht worden sein. mehr ...

Mark Saßmannshausen - Hintergrund dürfte hier das Fahrverbot sein. mehr ...

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Haftpflichtversicherung
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