Schlichtungsstelle ist mit Sicherheit ein Erfolgsmodell

23.5.2019 – Als Mitinhaber einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei würde ich dem negativen Eindruck, den der vorstehende Kommentar hinterlässt, doch sehr widersprechen wollen.

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Für Versicherungskunden ist das Ombudsmannverfahren etwas äußerst Positives. Wir raten Mandanten häufig zur Nutzung des Verfahrens. Vorteile:

- kürzere Zeit bis zu einer Entscheidung als ein Gerichtsverfahren;

- objektive, in der Regel fachlich nachvollziehbare / richtige Ergebnisse;

- keine Tendenz pro Versicherungs-Gesellschaften zu erkennen:

- bis zu 10.000 Euro bindende Ergebnisse für die angeschlossenen Versicherungs-Gesellschaften (nicht für die Kunden).

Der Ombudsmann soll nicht, „verbraucherfreundliche” Entscheidungen fällen. Er soll vielmehr Streitigkeiten zwischen Versicherern/ Vermittlern und Kunden neutral, schnell und unbürokratisch beilegen. Die Schlichtungsstelle für Versicherungen ist mit Sicherheit ein Erfolgsmodell, insbesondere aus Kundensicht.

Norman Wirth

kanzlei@wirth-rae.de

zum Leserbrief: „Ombudsmann verteidigt nur die Regulierungspraxis der Versicherer”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Hans-Jürgen Kaschak - Zu lange Wartezeiten. mehr ...

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Versicherungsombudsmann
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