23.5.2019 – Als Mitinhaber einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei würde ich dem negativen Eindruck, den der vorstehende Kommentar hinterlässt, doch sehr widersprechen wollen.
Für Versicherungskunden ist das Ombudsmannverfahren etwas äußerst Positives. Wir raten Mandanten häufig zur Nutzung des Verfahrens. Vorteile:
- kürzere Zeit bis zu einer Entscheidung als ein Gerichtsverfahren;
- objektive, in der Regel fachlich nachvollziehbare / richtige Ergebnisse;
- keine Tendenz pro Versicherungs-Gesellschaften zu erkennen:
- bis zu 10.000 Euro bindende Ergebnisse für die angeschlossenen Versicherungs-Gesellschaften (nicht für die Kunden).
Der Ombudsmann soll nicht, „verbraucherfreundliche” Entscheidungen fällen. Er soll vielmehr Streitigkeiten zwischen Versicherern/ Vermittlern und Kunden neutral, schnell und unbürokratisch beilegen. Die Schlichtungsstelle für Versicherungen ist mit Sicherheit ein Erfolgsmodell, insbesondere aus Kundensicht.
Norman Wirth
zum Leserbrief: „Ombudsmann verteidigt nur die Regulierungspraxis der Versicherer”.
Hans-Jürgen Kaschak - Zu lange Wartezeiten. mehr ...
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