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Schlechtes Branchenimage ist kaum den Quereinsteigern anzulasten

12.4.2022 – Ein Quereinsteiger gelangt niemals ohne ausreichende und wegen der Gesamtverantwortung des Vorstands auch umfassende Qualifikation für seine Aufgabe in die oberste Spitze eines deutschen Versicherungs-Unternehmens. Vielmehr erlaubt dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht erst, wenn sie sich ausgiebig davon überzeugt hat, dass er seiner anspruchsvollen Aufgabe gewachsen ist. Nachdem er sich dort durch eine Übergangstätigkeit umfassende Kenntnisse und Erfahrungen angeeignet hat.

Soweit es ein schlechtes Image der Versicherungsbranche geben sollte, dürfte dies kaum den Quereinsteigern im Versicherungsvorstand anzulasten sein. Zumal ja aufgrund der Gesamtverantwortung des Vorstands neben der notwendigen Umsetzung durch Mitarbeiter sich wirkliche Fehlentscheidungen eines einzelnen Vorstandsmitglieds selten stark auswirken.

Ich jedenfalls wollte niemals den Job meines unmittelbar vorgesetzten Vorstandsvorsitzenden, weil der im Gegensatz zu einem Verantwortlichen Aktuar selbst kaum etwas bestimmen konnte, sondern stets andere um Zustimmung bitten musste, außer, wie er seinen Kaffee möchte.

Der Quereinsteiger ist oft besser geeignet als alle anderen mit langjähriger Facherfahrung im Unternehmen, soweit diese überhaupt ein Interesse an einer Vorstandstätigkeit haben, egal, wie viel man ihnen dafür zahlt. Und wenn die Aufsichtsbehörde später feststellt, dass der Vorstand seinen Aufgaben wirklich nicht gewachsen ist, kann sie seine Abberufung verlangen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Nichts gegen „frischen Wind”, aber bitte nicht branchenfremd”.

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Aktuar · Mitarbeiter · Private Krankenversicherung
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