28.4.2020 – Wenn viele Fahrer aus Unwissenheit schon sehr früh, manchmal schon einen Kilometer vor der Fahrbahnverengung auf den durchgehenden Fahrstreifen wechseln, wird die Schlange immer länger.
Aufgrund dieses Urteils darf man dann nicht mehr rechts vorbeifahren. Das widerspricht der Empfehlung des ADAC, der besagt, dass man erst unmittelbar vor dem Ende des Fahrstreifens wechseln soll.
Man fragt sich manchmal, ob die Richter selbst überhaupt Erfahrung im Straßenverkehr haben (oder nur mit dem Bobby-Car unterwegs sind). Die vermeintlich „schlechten” Autofahrer, die vermutlich aus Unsicherheit viel zu früh wechseln, werden hier in ihrer falschen Handlung noch unterstützt. Es ist zum Heulen.
Alexander Gärtner
zum Artikel: „Rechts-Überholen im Reißverschluss erlaubt?”.
Rolf Schreiner - Hoffentlich lesen das nicht zu viele „schlechte” Autofahrer. mehr ...
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