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Schadenmeldung durch Makler ist im Sinne der Versicherten

13.10.2017 – Die Aussage, dass Makler „jeden kleinen Schaden melden”, hat einen negativen Touch, der mir missfällt. Der wird durch den abwertenden Zusatz „aus Haftungsgründen” nicht besser.

Ist es nicht eher so, dass die hier gescholtenen Makler einfach eine gute Arbeit im Sinne der Versicherten machen, die sonst wohl andere Beteiligte nicht leisten? Und sich an die Anzeigepflichten aus den Versicherungs-Bedingungen halten, die bekanntlich die Versicherer verfassen.

Wir melden auch Unfälle, sofern uns die Kunden informieren, wenn ein andauernder Körperschaden möglich erscheint und/oder wenn es einen stationären Aufenthalt gab, weil dann oft auch Krankenhaus-Tagegeld fällig wird.

Ich weiß, dass viele Versicherte Ansprüche verlieren, weil sie ihre Rechte und Pflichten nicht kennen oder erst viel zu spät daran denken. Wenn dies Maklerkunden, also auch den unserigen, nicht passiert, lass ich mich dafür nicht kritisieren.

Aber konkret Roland Roider kann sich dafür ja durch eine entsprechende rechtssichere Klausel in seinen Versicherungs-Bedingungen Lösungen einfallen und diese umsetzen lassen, die die Ansprüche der Kunden nicht gefährden und dieses Problem der Versicherer beheben. Das wäre zugleich an andere, im Wettbewerb sehr aufmerksame Versicherer, ein konstruktives Signal.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „In der privaten Unfallversicherung rumort es gewaltig”.

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Arbeitsunfähigkeit · AVB
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