Sämtliche Facetten des Privatlebens der Kunden erfassen?

8.1.2019 – Prima, nichts gegen Nachhaltigkeit. Aber wollen wir wirklich im Lauf der nächsten Jahre sämtliche Facetten des Privatlebens und der Ansichten der Kunden kraft Gesetz mit einer eigenen Unterposition im Beratungsprotokoll beziehungsweise Geeignetheitsprüfung erfassen? Da gibt es noch viel zu tun für unterbeschäftigte Regulierungsbeamte.

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Wir sollten nachfragen, ob ein Anleger etwas gegen Kreuzfahrtschiffe hat, die die Umwelt verpesten, also keine Fonds der Kreuzfahrtunternehmen kauft. Mag der Kunde bestimmte Nationalitäten nicht? Oder nur Nahrungsmittel-Produzenten, die auf Veganer Rücksicht nehmen und das dritte Geschlecht in ihrer Datenverarbeitung berücksichtigen?

Was glauben die Leute, denen so etwas einfällt, eigentlich, was wir mit unseren Kunden reden, wenn sie es uns nicht vorschreiben würden?

Nikolaus Caesar

n.caesar@bf-services.de

zum Artikel: „Beratungspflichten sollen um Nachhaltigkeit erweitert werden”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beratungsprotokoll · Nachhaltigkeit
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