Sachbearbeitung wird revisionssicher regulieren

12.1.2022 – Die Bedingungen sind nicht seit 40 Jahren nahezu unverändert. Wenn man sich die Rechtsprechung ansieht (LG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juli 2016 (9 O 205/15) zu VBG 86 und OLG Frankfurt/M. VersR 2010, 1641 zu neueren Formulierungen z.B. Teil A § 3 VGB 2010 (GDV-Musterbedingungen), gibt es gerade hinsichtlich der Fugen einen gravierenden Unterschied.

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Das zweite und viele ähnliche positive Urteile bezogen sich auf die neueren Bedingungen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ohne Not gekippt. Was die Versicherer nun im Leistungsfall daraus machen, wird sich zeigen.

Der große Aufschrei hat wohl auch den letzten Schadenssachbearbeiter auf die BGH-Entscheidung aufmerksam gemacht. Bei oft fünfstelligen Schäden wird die Sachbearbeitung keine Kulanz zeigen können und revisionssicher regulieren.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird”.

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