17.7.2018 – Ganz offensichtlich ist dies ein sehr emotionales Thema, für beide Seiten. Umso besser, dass es tatsächlich eine Statistik darüber gibt, nämlich über das „Begleitheft”, das auf der im Artikel verlinkten Seite zu finden ist.
Dort steht, dass bei Unfällen mit Beteiligung von Fahrrad und Pkw die Hauptschuld in 25 Prozent der Fälle beim Fahrradfahrer liegt (was vielleicht in die Richtung deutet, aber wohl nicht 75-Prozent-Autofahrer-Hauptschuld bedeutet, da beispielsweise die Schuld 50 zu 50 geteilt werden könnte).
Ihrerseits gefährden Fahrradfahrer aber Fußgänger. Bei Unfällen zwischen diesen beiden Gruppen liegt die Hauptschuld in 60 Prozent der Fälle beim Fahrradfahrer.
Was lernen wir daraus? Rücksichtnahme sollten alle üben. Und eigentlich ist das auch in § 1 StVO so angeregt. Es scheint sich nur niemand mehr daran zu erinnern…
Bernhard Brändle
zum Leserbrief: „Dieses Allgemeinbashing ist hirmlos”.
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