26.11.2017 – Nimmt man den Text des Artikels „Die Versicherer verweigerten daher eine Regulierung des Schadens” und „Wer zwei gleichartige Versicherungsverträge abschließt, um im Fall eines Schadens doppelt kassieren zu können, erhält gar kein Geld”, lässt das den Rückschluss zu, dass keiner der Versicherer den Schaden reguliert hat.
Denn eine Zahlung aus dem ersten Vertrag verbietet sich meiner Auffassung schon deswegen, da in der Schadenmeldung auch dort die Falschangabe zur Frage nach weiteren Versicherungen gemacht wurde. Hinzu kommt, dass die Summenerhöhung nach Regulierung des ersten Schadens wohl auch in der Absicht der Bereicherung erfolgt ist, somit ebenfalls einen Vertrag erzeugte, bei dem der Kläger sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschaffen wollte.
Wenn der Kläger den ersten Versicherer noch nicht verklagt hat, wird er nach dem Hinweisbeschluss klugerweise davon absehen wollen.
Rainer Weckbacher
zum Leserbrief: „Wortlaut des § 78 3 VVG genau nehmen”.
+Thomas Oelmann - Es besteht hier nicht die Absicht, doppelt zu kassieren. mehr ...
Rainer Weckbacher - Leitsatz des Artikels wohl korrekt. mehr ...
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