Römische Regierung im Verzug

23.1.2003 – Aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Italien und meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es wohl noch ein geraumer Zeit bedürfen wird, bis die vierte Kraftfahrzeug- Haftpflicht-Richtlinie zumindest mit diesem Land praktisch umgesetzt werden wird.

Was für Deutschland gilt, gilt noch lange nicht in anderen europäischen Staaten. Man sollte sich also nicht allzu große Hoffnungen machen, dass sich kurzfristig etwas zu Gunsten deutscher Anspruchssteller ändern wird.

Die römische Regierung ist, wie so oft, im Verzug mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wer Italien und die dort praktizierten Verfahren der Schadenabwicklungen kennt, weiß, dass ohne den Einsatz  „eingeführter" Rechtsanwälte vorerst kaum mit einer zügigen Abwicklung, auch wenn dort geboten, gerechnet werden kann.

Und da reicht die deutsche Sprache ( und Mentalität) alleine nicht aus.

Dr. U.Solheid

dr.solheid@web.de

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