Risiko, unversichert etwas zahlen zu müssen, gering

28.6.2019 – „Dabei ist das Risiko, einen Dritten – etwa bei einem Fahrradunfall – erheblich zu schädigen und dafür aufkommen zu müssen, nach Aussage des GDV „für alle Haushalte eines der zentralen existenzbedrohenden Risiken“. Und die Versicherungsprämie sei auch für Einkommensschwächere erschwinglich.”

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Für Haushalte mit einem Einkommen dauerhaft unterhalb der Pfändungsfreigrenze und ohne pfändbares Vermögen ist das Risiko, für einen Haftpflichtfall tatsächlich unversichert etwas zahlen zu müssen, indes gering. Mit guten Gründen können auch diese also schlicht für sich keinen eigenen Bedarf für eine Privat-Haftpflichtversicherung erkennen.

Und auch Deliktunfähige, etwa Demente ohne lichte Momente, haften nicht. Auch wenn sich Unpfändbare oder Deliktunfähige aber gegen die Zahlung einer Prämie für eine Privathaftpflicht entscheiden, sind sie nicht immer unversichert. Denn genau auch für solche Fälle zahlen gute Privathaftpflicht-Versicherungen des Geschädigten Dritten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „So groß sind die Versicherungslücken der Bundesbürger”.

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