Riesterförderung - Regierung kassiert ab!

10.4.2002 – Mittlerweile kommen auch die Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass die Riesterförderung wohl doch nicht das gelbe vom Ei ist. Herr Riester hat doch kein Interesse den Bürgern etwas Gutes zu tun.

Vielmehr ist Zweck seiner Förderung die spätere Möglichkeit zur Besteuerung der Renten. Darauf zielt die Bundesregierung und nicht auf eine Bereicherung der Bürger. Das zweite Ziel von Herrn Riester ist zudem nicht die private Vorsorge, sondern die betriebliche Altersvorsorge.

Auch hier ist er mit den Gewerkschaften bemüht, eine für Ihn freundliche Lösung zu finden und möglichst über Rahmenverträge den freien Vertrieb außen vor zu lassen. Aber auch bei diesen Verträgen werden die Renten soweit der Vertrag gefördert wurde nachgelagert besteuert.

Die derzeit populären U Kassen verlieren ab 2008 ihre Freiheit in den Sozialversicherungsbeiträgen. Auch hier möchte die Regierung zukünftig abkassieren. Im übrigen ist die Riesterrente derart komplex, dass sich die Maklerschaft alleine aus der viel zitierten Haftung eigentlich aus diesem Thema zurück halten sollte.

Es sei denn, Sie lassen sich seitens des Kunden unterschreiben, dass er die Riesterrente auf eigene Gefahr beantragt und Sie von jeglichen Haftungsansprüchen freistellt.

H.- J. Kaschak

veka.kaschak@t-online.de

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Lebensversicherung · LVRG · Riester · Steuern · Unterstützungskasse · Verbraucherschutz
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