Riester gehört gesetzlich verboten

29.11.2022 – Passender wäre die Überschrift „Milliardenbetrug mit der Riester-Rente”. Ich kenne sehr viele Leute, die ihre aufs Auge gedrückten Riester-Rentenverträge beitragsfrei gestellt haben, weil sie schlaflose Nächte hatten. Wir selbst haben von Beginn an keinen einzigen Riester-Vertrag vermittelt.

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Die Riester-Rente ist ein Bürokratiemonster und für keinen normalen Menschenverstand zu begreifen, wenn man nicht gerade Mathematik studiert hat. Ich habe schon fünf Riester-Schulungen besucht. Nach jeder Schulung bin ich noch „dümmer” raus als vorher.

Dazu: Die Provision ist lächerlich. Der Beratungsaufwand bei Vertragsabschluss ist enorm und auch nach Vertragsabschluss lauern jede Menge Haftungsfallen. Was früher die Schrottimmobilien waren, sind und waren seit Bestehen die unterschiedlichen Riester-Varianten, kurzum: Schrottversicherungen.

Daher kann ich nur jedem Makler raten: Finger weg von diesem Dreck! Die ganzen Zulagen sind in den Rachen gieriger Versicherer geflossen und den Vermittlern wurde eingebläut, dass die Kunden saftige Zulagen erhalten.

Vergessen oder verschwiegen wurde dabei, dass die Kunden gar nichts erhalten, auch nicht die Zulagen, denn die fließen in den Vertrag und damit zum Versicherer. Der Sparer hat also von den Zulagen rein gar nichts, da nicht greifbar beziehungsweise sichtbar und null Sofort-Profit für den Sparer im Gegensatz zu den anderen geförderten Altersvorsorgen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Riester gehört gesetzlich verboten. Jetzt!

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Das Milliardengeschäft mit der Riester-Rente”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Fortbildung · Provision · Rente · Riester
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