Renteneintrittsalter differenziert nach Berufen definieren

25.1.2018 – Das Renteneintrittsalter muss darüber hinaus differenziert nach den jeweiligen Berufen definiert werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Straßenarbeiter, ein Bauarbeiter, ein Dachdecker, ein Berufskraftfahrer oder viele anderen körperlich Tätige genau so lange arbeiten müssen, wie ein Schreibtischtäter, der jeden Tag in seinem warmen Büro verbringt und nur geistige Abreit leistet.

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Nicht allein das Geburtsdatum sollte hier eine Rolle spielen, sondern vor allem die Last und die Schwere der Arbeit, die viele gesetzlich Rentenversicherte bei Wind und Wetter draußen täglich zu tragen haben. Das muss unbedingt in die Überlegungen einer Rentenreform einbezogen werden.

Es spricht nichts dagegen, kaufmännisch Tätige bis 67 arbeiten zu lassen. Dagegen sollten dann aber Menschen mit körperlichen Berufen deutlich füher in Rente gehen dürfen. Meiner Meinung nach spätestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Immer mehr Deutsche gehen früher in Rente”.

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Rente · Rentenreform
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