Rentenabschlag aus Gerechtigkeitsgründen?

6.6.2019 – Aus der längeren Lebenserwartung derjenigen mit höherem Lebensarbeitslohn kann keinesfalls darauf geschlossen werden, dass diese bezogen auf die gezahlten Rentenbeiträge überproportional hohe Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

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Denn diejenigen mit kürzerer Lebenserwartung und daher wohl schlechterem Gesundheitszustand werden im Schnitt auch früher in die Rente eintreten und damit durch mehr Rentenjahre bereits zu Beginn mindestens einen Teil der durch kürzere Lebenserwartung wegfallenden Rentenjahre wieder ausgleichen.

Dazu kommen bei Personen mit bereits schlechterem Gesundheitszustand im Berufsleben, der das geringere Lebenseinkommen gut erklärt, auch mehr Leistungen der Rentenversicherung in Form von Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie von der Rentenversicherung gezahlte Rehabilitations-Maßnahmen. Und auf sie entfallen dazu noch überproportional Hinterbliebenen- und Waisenrenten, wenn sie schon im Berufsleben oder nach Rentenbeginn frühzeitiger sterben.

Soll denn derjenige, der durch gesundheitsbewusstes Leben ein höheres Arbeitseinkommen sogar bis zur Regelaltersgrenze erzielt hat und auch ab dann eine höhere Lebenserwartung hat, aus Gerechtigkeitsgründen einen Rentenabschlag zum Ausgleich hinnehmen müssen? Von dem dann der Kettenraucher, der sich zudem ungesund ernährt hat, nach mehreren Rehabilitations-Maßnahmen und Bezug von Erwerbsunfähigkeits-Rente früh verrentet wurde, auch noch zusätzlich durch einen Rentenzuschlag profitiert?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „DIW: Besserverdiener leben länger und erzielen Renten-Plus”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Lebenserwartung · Private Krankenversicherung · Rente · Senioren
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