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Regressnahme beim Architekten

6.4.2021 – Warum keine Regressnahme beim Architekten? Mich würde interessieren, ob der Schadenverursacher, also der Architekt, der den Einbau der Rückstauklappe nicht veranlasst beziehungsweise geprüft hat, in Regress genommen wurde. Und wenn nein, warum nicht?

Silvia Jargon

info@gvk-berlin.de

zum Artikel: „Wohngebäudeversicherung zahlt halbe Million für Rückstau”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Gebäudeversicherung
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