Rechtsprechung kommt nich den technischen Neuerungen nach

26.2.2019 – Die Urteilsbegründung dürfte allen Rufen nach der möglichst schnellen Einführung des autonomen Fahrens auch einen wesentlichen Teil des Problems nachdrücklich aufzeigen: das deutsche Recht.

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Dabei ist es ohne Belang, ob der Autofahrer hier gelogen hat oder nicht. Allzu oft hängt die Entwichklung der Rechtsprechung den technischen Neuerungen nach beziehungsweise wird nicht rechtzeitig genug angepasst.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Kein blindes Vertrauen in Abstandswarner”.

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