16.3.2017 – Eigentlich nur schwer verständlich: Eine „Richtgeschwindigkeit“ ist meines Erachtens eine Soll- aber keine Muss-Vorschrift. Wenn das Urteil Schule macht, würde zukünftig jeder „schnelle“ Fahrer eine Mitschuld tragen.
Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden. Zumal bei Dunkelheit unschwer erkennbar ist, dass ein „schneller” Fahrer naht, und daher kein „unbeschwertes“ Ausscheren möglich ist.
Allerdings spielt in letzter Zeit häufig das „Recht des Stärkeren” eine große Rolle, verbunden mit wenig Rücksicht. Daher mag das Urteil diesem Gesichtspunkt auch Rechnung tragen – selbst wenn es relativ unverständlich zu sein scheint.
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Haftungsfrage nach Crash bei Tempo 180”.
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