Prüfung der Moral gehört nicht zu den Einstellungs-Voraussetzungen

22.1.2018 – Nicht nur der Aufsichtsrat der Ergo scheint regelmäßig zu versäumen, die Führungskräfte im Hinblick auf wirkliche Führungsqualitäten zu durchleuchten. Gerade bei Vorständen sollte neben den beruflichen Lebensläufen, den Ausbildungen, den objektiv messbaren fachlichen Qualifikationen vor allem auch die menschliche Qualifikation Beurteilung finden.

Ich vermute jedoch, dass ein positives Ergebnis einer eindringlichen Prüfung der Moral eher nicht zu den Einstellungs-Voraussetzungen für Vertriebsführungskräfte gehört. Womöglich aber auch nicht für die Berufung der Aufsichtsräte. So muss sich dann am Ende auch niemand über solche Ausraster wundern.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Ergo trennt sich vom Maklervertriebschef”.

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