Provisionskürzung noch gar nicht weit genug

10.12.2019 – Aus meiner Sicht wäre das doch völlig okay, dann würden die abschlussabhängigen Vermittler vom Markt verschwinden – und es mindert die Gefahr, dass Vermittler alle fünf Jahre (oder wann auch immer die Stornohaftung abgelaufen ist) Verträge umdecken.

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Zudem geht die Provisionskürzung noch gar nicht weit genug – wünschenswert wäre, dass die Vergütung pro rata temporis geregelt werden würde – wie in der SUHK-Versicherung; also komplett weg von der Abschlussprovision und hin zu einer Bestandspflege, die sich entweder am eingezahlten Beitrag zum Einzahlungszeitpunkt orientiert beziehungsweise am angesparten Kapital. Das wäre die reinste aller Lösungen.

Stephan Sehl

S.Sehl@FinanzCheckpoint.de

zum Artikel: „So stark schmälert der Provisionsdeckel die Maklereinnahmen”.

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Berufsunfähigkeit · Provisionsdeckel
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